
Adhoc in den Medien
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Die Adhoc Wohngenossenschaft hat das Ziel, neue Wohnformen zu fördern und Wohnprojekte aufzubauen. Sie stellt ihren Mitgliedern Wohnraum zur Verfügung, der hohen Ansprüchen an soziales Miteinander genügt. Gebaut wird nach ökologischen Kriterien. Die Wohnkosten liegen deutlich unterhalb des Marktniveaus.
Die Mitglieder von Adhoc sind an der Planung ihrer Wohngebäude beteiligt und organisieren selbst, wie sie miteinander Leben. Indem die künftige Bewohnerschaft mitbestimmt, wie sie künftig zusammenlebt, erfüllt Adhoc auch den Anspruch an einem hohen Grad von Partizipation. Im Rahmen ihrer Arbeit berät die gemeinnützige Wohngenossenschaft Interessierte über die Möglichkeiten zur Gründung von Wohnprojekten. Die Öffentlichkeit und Entscheidungsträger informiert sie über alle Aspekte neuer Wohnformen – zum Beispiel über die Vorteile, die sich aus der starken sozialen Wirkung von Wohnprojekten ergeben. Und darüber, dass gemeinschaftliche Wohnformen deutlich kostensparende Effekte mit sich bringen.
Die Adhoc Wohngenossenschaft ist eine gemeinnützige Organisation. Ihre Ziele sind vom Ministerium für soziale Ökonomie in Luxemburg als förderungswürdig anerkannt. Damit ist es ausgeschlossen, dass Adhoc wirtschaftliche Gewinne erzielt. Keines der Genossenschaftsmitglieder erhält Dividenden, Zinsen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile. Das Ziel der Gemeinnützigkeit erreicht Adhoc dadurch, dass ausschliesslich eine soziale Rendite durch die Vorteile gemeinschaftlichen Wohnens erwirtschaftet wird. Das Erzielen einer wirtschaftlichen Rendite durch finanzielle Gewinne oder Spekulation ist ausgeschlossen.
Die Genossenschaft hat Aufgaben, Ziele und Werte in ihren Statuten und der Geschäftsordnung festgelegt.
Zur Zeit schafft Adhoc die Voraussetzungen für den Aufbau eines ersten Wohnprojektes. Wesentliche Aufgabe ist dabei zunächst, das Verständnis für die Vorteile neuer Wohnformen in der Politik, in der Öffentlichkeit und bei allen Interessierten zu fördern. In Luxemburg bedarf es bei der Gründung eines Wohnprojektes vor allem politischer Unterstützung. Anders ist die Realisierung von sozial orientierten Wohnformen kaum möglich, da der Luxemburger Wohnungsmarkt aktuell ausschliesslich von ökonomischen Zielen bestimmt wird.
Auf der Seite Wohnprojekt erfahren Sie mehr über diese Form des gemeinschaftlichen Wohnens.
Um MitbewohnerIn in der Adhoc-Genossenschaft zu werden, können Sie sich zunächst auf der Projektseite über die Ziele und die Gestaltung der Wohnanlage und über das gemeinschaftliche Wohnen informieren.
Gut ist, wenn Sie bereits Mitglied von Adhoc sind. Wenn nicht, stellen Sie nun Ihren Antrag. Dann haben Sie das Recht, über die Entwicklung des Projektes mitzubestimmen. Wird Ihr Antrag angenommen und stimmen die Projektbewohner der Aufnahme zu, ist die Einlage in die Genossenschaft einzuzahlen. Mit Einzahlen der Einlage erwerben Sie ein Wohnrecht. Sie können eine der verfügbaren Wohnungen erhalten. Nach dem Einzug beteiligen sich die Bewohner mit dem monatlichen Nutzungs-Entgeld an den Kosten, die tatsächlich für die Wohnung entstehen. Diese Kosten werden jährlich von der Genossenschaft anhand der entstandenen Ausgaben neu berechnet.
Diese kurze Übersicht erklärt nur die wichtigsten Schritte. Stellen Sie Ihre Fragen direkt an Adhoc über info@adhoc.lu .
Die Informationen zum Wohnen und über Adhoc ergänzen wir auf dieser Hompage regelmässig.
Mitglieder von Adhoc sind Menschen, die sich für eine neue Art des Wohnens einsetzen. Sie wollen Wohnquartiere wieder mit mehr Leben füllen und sich in der eigenen Wohnung auch wirklich zu Hause fühlen.
Wenn Sie selbst dazugehören wollen, erfahren Sie auf der Mitgliederseite mehr über das Genossenschaftleben, den Aufnahmeprozess und die Voraussetzungen für die Vergabe einer Wohnung.
Fotos: © R. Scheibel, 2021; pixabay; Adhoc, 2017
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Generalversammlung – Die Zusammenkunft aller Mitglieder ist das wichtigste Ereignis in einer Genossenschaft. Hier werden die Entscheidungen für die Arbeit getroffen und die Genossenschaft verwaltet sich. Die Abstimmungen in der Generalversammlung sind bindend für alle Bereiche der Organisation: Planung von Wohnprojekten, Tätigkeit des Verwaltungsrats, Kompetenzen des Präsidenten oder der Präsidentin beispielsweise. Die Generalversammlung ist Garant dafür, dass alle Mitglieder der Genossenschaft demokratisch an deren Entwicklung beteiligt sind. Im deutschen Sprachgebrauch sind die Begriffe Mitgliederversammlung oder Gesellschafterversammlung identisch mit der Bezeichnung Generalversammlung.
Eigentum – Die gemeinnützige Genossenschaft Adhoc bietet Wohnungen nicht zum Erwerb an. Grund dafür ist, dass Wohnprojekte einen Ausweg aus der Spirale der Spekulation und des Preisanstieges im Wohnungsmarkt bieten. Es geht um gemeinschaftliches Wohnen, nicht um eine möglichst hohe finanzielle Rendite.
Einlage – Um das Nutzungsrecht für eine Wohnung zu erhalten, zahlt das interessierte Genossenschafts-Mitglied eine Einlage. Sie beträgt meistens 400 bis 800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Einlage dient der Finanzierung des Wohnprojektes. Ihre Höhe richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Wohnungs-Nutzer*innen. Die Einlage wird nicht verzinst. Bei Aufgabe der Wohnung und Auszug wird die Einlage zurückgezahlt. Meistens ist dabei eine Wartezeit bis zur Auszahlung vereinbart, um die finanzielle Situation der Genossenschaft nicht zu überlasten.
Miete – Für die Wohnungen in Projekten von Adhoc wird keine Miete gezahlt, sondern ein Nutzungsentgelt. Der Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass in einer Miete immer ein Gewinnanteil für den Vermieter oder die Vermieterin enthalten ist. Nutzungsentgelt dagegen legt die tatsächlich entstehenden Kosten in einem Wohnprojekt auf alle Bewohner*innen um. Einen Gewinnanteil gibt es nicht.
Nutzungsentgelt – In einer gemeinnützigen Wohngenossenschaft werden alle entstehenden Kosten auf die Bewohnerschaft umgelegt. Das geschieht in der Regel aufgrund der Groesse der Wohnungen. Dazu kommen die tatsächlich entstandenen Verbrauchskosten für beispielsweise Heizung, Warmwasser und Kaltwasser, die individuell entstehen. Das Nutzungsentgelt wird deshalb jährlich neu berechnet. Es garantiert, dass weder die Genossenschaft, noch eines der Genossenschafts-Mitglieder einen Gewinn oder eine Rendite aus der Vergabe der Wohnungen erzielen.
Coliving - Eine kommerzielle Form des gemeinschaftlichen Wohnens ist das Coliving. Es ist verbunden mit einer besonderen Betreuung der Mitwohnenden durch den Anbieter. Dies sind in der Regel spezielle Immobiliengesellschaften, welche den Wohnraum anmieten oder selbst entwickeln. Zielgruppe sind überwiegend junge Menschen, die am Anfang einer Berufskarriere stehen oder Langzeitpraktika in grossen Unternehmen absolvieren. Sie bewohnen kleine Appartments und werden in Bezug auf gutes persönliches Zusammenpassen vom Vermieter ausgewählt. Sie erhalten mit dem Wohnangebot Serviceleistungen wie Reinigung, Veranstaltungsservice oder Informationen zu ihrer neuen Wohnumgebung. Die Mieten sind überwiegend im gehobenen Preissegment angesiedelt, die Wohndauer liegt im Durchschnitt um die zwei Jahre.
Cluster-Wohnungen - Individuell, aber auf kleinem Raum leben und großzügig die Gemeinschaftsflächen nutzen. Beim Cluster-Wohnen werden viele Funktionen in gemeinsamen Räumen angesiedelt: Kochen beispielsweise, Fernsehen, Gäste unterbringen, Wäsche waschen ... Meist ist diese Wohnform auf eine Etage begrenzt, im Gebäude kann es jedoch mehrere Cluster-Wohnungen geben. Das gemeinschaftliche Wohnen beschränkt sich weitgehend auf die Nutzung der geteilten Räume und verzichtet darüberhinaus auf gemeinsame Aktivitäten. Das Raumangebot wird optimal genutzt, es gibt nur wenige Flächen, die selten betreten werden. Dadurch ergeben sich Kostenvorteile beim Erwerb oder bei der Miete für die individuellen Wohnungen. Ein Gebäude mit Cluster-Wohnungen kann gemeinschaftlich betrieben werden, zum Beispiel in Form einer Genossenschaft. Meist ist dies Modell jedoch bei gewerblichen Betreibern angesiedelt.