Einlage – Um das Nutzungsrecht für eine Wohnung zu erhalten, zahlt das interessierte Genossenschafts-Mitglied eine Einlage. Sie beträgt meistens 400 bis 800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Einlage dient der Finanzierung des Wohnprojektes. Ihre Höhe richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Wohnungs-Nutzer*innen. Die Einlage wird nicht verzinst. Bei Aufgabe der Wohnung und Auszug wird die Einlage zurückgezahlt. Meistens ist dabei eine Wartezeit bis zur Auszahlung vereinbart, um die finanzielle Situation der Genossenschaft nicht zu überlasten.
Im Adhoc-Blog erfahren Sie mehr über wichtige Grundlagen für das Wohnen in einer Genossenschaft. Dort sind in der Kategorie Fakten Details zu vielen Fragen des gemeinschaftlichen Wohnens zu finden.