
Wir bedanken uns bei LUCA für den Ehrenpreis im Rahmen des Luxembourg Architecture Award. Danke!
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Generalversammlung – Die Zusammenkunft aller Mitglieder ist das wichtigste Ereignis in einer Genossenschaft. Hier werden die Entscheidungen für die Arbeit getroffen und die Genossenschaft verwaltet sich. Die Abstimmungen in der Generalversammlung sind bindend für alle Bereiche der Organisation: Planung von Wohnprojekten, Tätigkeit des Verwaltungsrats, Kompetenzen des Präsidenten oder der Präsidentin beispielsweise. Die Generalversammlung ist Garant dafür, dass alle Mitglieder der Genossenschaft demokratisch an deren Entwicklung beteiligt sind. Im deutschen Sprachgebrauch sind die Begriffe Mitgliederversammlung oder Gesellschafterversammlung identisch mit der Bezeichnung Generalversammlung.
Eigentum – Die gemeinnützige Genossenschaft Adhoc bietet Wohnungen nicht zum Erwerb an. Grund dafür ist, dass Wohnprojekte einen Ausweg aus der Spirale der Spekulation und des Preisanstieges im Wohnungsmarkt bieten. Es geht um gemeinschaftliches Wohnen, nicht um eine möglichst hohe finanzielle Rendite.
Einlage – Um das Nutzungsrecht für eine Wohnung zu erhalten, zahlt das interessierte Genossenschafts-Mitglied eine Einlage. Sie beträgt meistens 400 bis 800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Einlage dient der Finanzierung des Wohnprojektes. Ihre Höhe richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Wohnungs-Nutzer*innen. Die Einlage wird nicht verzinst. Bei Aufgabe der Wohnung und Auszug wird die Einlage zurückgezahlt. Meistens ist dabei eine Wartezeit bis zur Auszahlung vereinbart, um die finanzielle Situation der Genossenschaft nicht zu überlasten.
Miete – Für die Wohnungen in Projekten von Adhoc wird keine Miete gezahlt, sondern ein Nutzungsentgelt. Der Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass in einer Miete immer ein Gewinnanteil für den Vermieter oder die Vermieterin enthalten ist. Nutzungsentgelt dagegen legt die tatsächlich entstehenden Kosten in einem Wohnprojekt auf alle Bewohner*innen um. Einen Gewinnanteil gibt es nicht.
Nutzungsentgelt – In einer gemeinnützigen Wohngenossenschaft werden alle entstehenden Kosten auf die Bewohnerschaft umgelegt. Das geschieht in der Regel aufgrund der Groesse der Wohnungen. Dazu kommen die tatsächlich entstandenen Verbrauchskosten für beispielsweise Heizung, Warmwasser und Kaltwasser, die individuell entstehen. Das Nutzungsentgelt wird deshalb jährlich neu berechnet. Es garantiert, dass weder die Genossenschaft, noch eines der Genossenschafts-Mitglieder einen Gewinn oder eine Rendite aus der Vergabe der Wohnungen erzielen.